Angriffe und Betrug
Datenleck
Vorfall, bei dem vertrauliche Daten unberechtigt nach außen gelangen, sei es durch einen Angriff, einen Fehler oder Nachlässigkeit.
Bei einem Datenleck gelangen Informationen dorthin, wo sie nicht hingehören. Das kann durch einen Hackerangriff passieren, genauso aber durch eine falsch adressierte E-Mail mit Patientendaten, einen versehentlich öffentlich geteilten Cloud-Ordner oder einen verlorenen Laptop ohne Verschlüsselung. Betroffen sind Kundendaten, Mitarbeiterdaten, Zugangsdaten oder Geschäftsgeheimnisse.
Oft liegt das Leck gar nicht im eigenen Betrieb. Wird ein Online-Dienst gehackt, bei dem Ihre Mitarbeiter mit der Firmenadresse registriert sind, stehen deren Daten möglicherweise kurz darauf im Darknet. Von dort werden sie für Credential Stuffing und gezieltes Phishing weiterverwendet.
Sind personenbezogene Daten betroffen, greift die DSGVO. Der Betrieb muss dann prüfen, ob eine Meldung an die Datenschutzbehörde nötig ist, und diese grundsätzlich innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden abgeben. Unter Umständen müssen auch die Betroffenen selbst informiert werden. Wer vorher festgelegt hat, wer im Ernstfall entscheidet und meldet, verliert in dieser Phase keine Zeit.
Für Ihren Betrieb
Halten Sie in Ihrem Notfallplan fest, wer bei einem Datenleck die Meldung an die Datenschutzbehörde prüft und auslöst, damit die 72-Stunden-Frist nicht verstreicht.