Gesetze und Normen
DSGVO
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung regelt, wie Betriebe personenbezogene Daten erheben, speichern, schützen und löschen dürfen.
Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) gilt seit Mai 2018 in der ganzen EU und betrifft jeden Betrieb, der Daten über Menschen verarbeitet. Dazu zählen Kundendaten ebenso wie Mitarbeiterdaten, Bewerbungen, Patientenakten oder die Gästeliste eines Hotels. In Österreich ergänzt das Datenschutzgesetz (DSG) die Verordnung, zuständig ist die Datenschutzbehörde.
Für die IT ist vor allem Artikel 32 wichtig. Er verlangt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um Daten zu schützen. Was angemessen ist, hängt vom Risiko ab: Eine Arztpraxis mit Gesundheitsdaten braucht mehr als ein kleiner Handelsbetrieb. Typisch sind Zugriffsrechte, Verschlüsselung, Backups, aktuelle Updates und geschulte Mitarbeiter.
Kommt es zu einer Datenschutzverletzung, etwa durch einen gestohlenen Laptop oder ein gehacktes Postfach, muss der Betrieb das in der Regel innerhalb von 72 Stunden der Datenschutzbehörde melden. Arbeitet ein externer Dienstleister mit den Daten, braucht es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
Für Ihren Betrieb
Fragen Sie sich, ob Sie bei einem gehackten Postfach wüssten, welche Daten betroffen sind und wer die Meldung macht. Das ist die praktische Seite der DSGVO.