Rechtliches
Bedingungen für Registrierung, Verwaltung, Verlängerung und Transfer von Internet-Domains.
IT Security Solutions
Am Otterstorfer Berg 50/B4
4600 Thalheim bei Wels
Österreich
Stand: 2026
Diese Domain-Registrierungsbedingungen gelten für sämtliche von IT Security Solutions (nachfolgend „Provider") angebotenen Domainregistrierungen und -verwaltungen, unabhängig von der jeweiligen Domainendung (z. B. .at, .de, .com, .eu, gTLDs oder sonstige nationale oder internationale Endungen).
Der Provider übernimmt im Auftrag des Kunden die technische Registrierung, Verwaltung, Verlängerung und Betreuung von Internet-Domains.
Die Registrierung erfolgt über akkreditierte Registrare oder die jeweils zuständige Vergabestelle (Registry).
Es gelten ergänzend die jeweiligen Registrierungsbedingungen der zuständigen Registry. Diese gehen im Zweifel diesen Bedingungen vor.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate ab Registrierung oder Verlängerung.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit.
Bei Nichteinhaltung dieser Frist verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang der Kündigung beim Provider.
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus gemäß gültiger Preisliste.
Bei Zahlungsverzug ist der Provider berechtigt:
Der Kunde trägt das Risiko eines Domainverlustes bei Nichtzahlung.
Der Kunde stellt den Provider von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung oder Registrierung der Domain resultieren, einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten.
Der Provider haftet nicht für:
Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Der Provider ist berechtigt, Domaintransfers oder Freigaben zurückzuhalten, solange offene Forderungen bestehen.
Ein Transfer zu einem anderen Anbieter ist nur möglich, wenn:
Erfolgt der Transfer nach Ablauf der Kündigungsfrist, bleibt die Verlängerungsgebühr geschuldet.
Bei Ereignissen höherer Gewalt oder Maßnahmen von Registrystellen haftet der Provider nicht.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist Wels, Österreich.
IT Security Solutions – Sichere und professionelle Domainverwaltung.