Schutz und Abwehr
Verschlüsselung
Verschlüsselung macht Daten mit einem Schlüssel unlesbar, sodass nur Berechtigte sie wieder in lesbare Form bringen können.
Verschlüsselung verwandelt lesbare Daten in scheinbar zufälligen Zeichensalat. Nur wer den passenden Schlüssel hat, kann daraus wieder den ursprünglichen Text, das Foto oder die Datenbank machen. Ohne Schlüssel sind die Daten für Diebe wertlos.
Man unterscheidet zwei Situationen. Daten auf dem Transportweg, etwa beim Aufruf einer Website oder beim E-Mail-Versand, werden mit Verfahren wie TLS geschützt. Das Schloss-Symbol im Browser zeigt das an. Daten im Ruhezustand, also auf Festplatten, USB-Sticks oder in Backups, schützt man mit Festplattenverschlüsselung oder verschlüsselten Containern.
Für Betriebe ist das vor allem bei Verlust und Diebstahl wichtig. Ein gestohlenes Notebook einer Kanzlei mit verschlüsselter Festplatte ist ärgerlich. Ohne Verschlüsselung ist es eine Datenpanne, die nach der DSGVO meldepflichtig sein kann.
Die Schwachstelle ist meist nicht das Verfahren, sondern der Umgang mit dem Schlüssel. Wer das Passwort zum verschlüsselten Backup verliert, hat seine Daten genauso verloren wie bei einem Angriff. Wiederherstellungsschlüssel gehören deshalb dokumentiert und getrennt aufbewahrt.
Für Ihren Betrieb
Klären Sie, ob Notebooks, externe Festplatten und Backups bei Ihnen verschlüsselt sind und wo die Wiederherstellungsschlüssel liegen. Beides sollte schriftlich festgehalten sein.