Gesetze und Normen
Hinweisgebersystem (HSchG)
Ein vertraulicher Meldekanal, über den Mitarbeiter Missstände im Betrieb melden können. Ab 50 Beschäftigten in Österreich Pflicht.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) schützt Menschen, die auf Rechtsverstöße in ihrem Unternehmen aufmerksam machen, etwa auf Korruption, Geldwäsche oder grobe Verstöße gegen den Datenschutz. Betriebe mit 50 oder mehr Beschäftigten müssen dafür eine interne Meldestelle einrichten.
Wichtigster Grundsatz ist die Vertraulichkeit. Die Identität der meldenden Person darf nur einem kleinen, festgelegten Personenkreis bekannt sein, und sie darf wegen der Meldung keine Nachteile erleiden. Das stellt Anforderungen an die Technik: Ein gemeinsames Postfach, auf das die halbe Verwaltung Zugriff hat, ist dafür ungeeignet.
Umgesetzt wird das häufig mit einem webbasierten Meldeportal, das auch anonyme Hinweise erlaubt und eine Rückfrage an die meldende Person ermöglicht, ohne ihren Namen zu kennen. Andere Betriebe beauftragen eine externe Vertrauensperson, etwa eine Anwaltskanzlei. Bei einem Portal sollten Sie auf verschlüsselte Speicherung, sauber vergebene Zugriffsrechte nach dem Prinzip minimaler Rechte und eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit dem Anbieter achten.
Für Ihren Betrieb
Prüfen Sie, wer technisch Zugriff auf die eingehenden Meldungen hat, einschließlich Administratoren. Je kleiner dieser Kreis, desto glaubwürdiger ist die Vertraulichkeit.