Gesetze und Normen

TOMs (technische und organisatorische Maßnahmen)

Die technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen, mit denen ein Betrieb nach DSGVO personenbezogene Daten absichern muss.

TOMs ist die Abkürzung für technische und organisatorische Maßnahmen. Der Begriff stammt aus Artikel 32 der DSGVO. Dort steht, dass Betriebe ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau herstellen müssen. Eine fixe Liste gibt es nicht, es kommt auf die Art der Daten, den Aufwand und den Stand der Technik an.

Technische Maßnahmen sind alles, was die IT selbst leistet: Verschlüsselung, Firewall, Virenschutz, Mehrfaktor-Anmeldung, Backups, Protokollierung und Updates. Organisatorische Maßnahmen regeln das Verhalten von Menschen: Wer bekommt welche Zugriffsrechte, wer darf Daten mit nach Hause nehmen, wie werden neue Mitarbeiter eingeschult, wie werden Ausgeschiedene gesperrt, was passiert mit alten Festplatten?

Die TOMs werden schriftlich festgehalten. Das hat einen praktischen Grund: Kunden, Auftraggeber und im Ernstfall die Datenschutzbehörde fragen danach. Wer als Dienstleister Daten im Auftrag verarbeitet, muss seine TOMs im Vertrag zur Auftragsverarbeitung offenlegen.

Für Ihren Betrieb

Holen Sie Ihr TOM-Dokument hervor und prüfen Sie, ob es noch zur Realität passt. Steht dort „Sicherung täglich auf Band“, obwohl es das Band seit Jahren nicht mehr gibt, ist eine Überarbeitung fällig.

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