Gesetze und Normen

Auftragsverarbeitung (AVV)

Ein Vertrag nach DSGVO, den Sie brauchen, wenn ein externer Dienstleister in Ihrem Auftrag mit personenbezogenen Daten arbeitet.

Auftragsverarbeitung liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen personenbezogene Daten für Sie verarbeitet und dabei an Ihre Weisungen gebunden ist. Typische Beispiele: der IT-Dienstleister mit Fernzugriff auf Ihren Server, der Cloud-Anbieter Ihrer Praxissoftware, das Rechenzentrum, in dem Ihre Daten liegen, oder der Anbieter Ihres Newsletter-Programms.

Die DSGVO verlangt dafür einen Vertrag, die Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV). Darin steht, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen der Dienstleister trifft, ob er Subunternehmer einsetzen darf und was mit den Daten nach Vertragsende passiert.

Verantwortlich für die Daten bleiben trotzdem Sie. Fehlt der Vertrag oder bietet der Dienstleister keine ausreichenden Garantien, kann das bei einer Prüfung oder nach einem Datenleck unangenehm werden. Große Anbieter stellen ihre AVV meist standardmäßig online bereit, bei kleineren Dienstleistern muss man oft aktiv danach fragen.

Für Ihren Betrieb

Machen Sie eine Liste aller externen Firmen, die Zugriff auf Kunden- oder Mitarbeiterdaten haben, und haken Sie ab, mit wem eine AVV unterschrieben ist.