Gesetze und Normen
Cyber Resilience Act
EU-Verordnung mit Mindestanforderungen an die Sicherheit von Hard- und Software mit digitalen Elementen, die in der EU verkauft werden.
Der Cyber Resilience Act (CRA) ist eine EU-Verordnung für Produkte mit digitalen Elementen. Darunter fällt fast alles, was Software enthält oder sich mit einem Netzwerk verbindet: Router, Webcams, smarte Türschlösser, Kassensysteme, aber auch reine Software. Hersteller müssen solche Produkte von Anfang an sicher entwickeln und über einen festgelegten Zeitraum mit Sicherheitsupdates versorgen.
Die Pflichten greifen gestaffelt. Ab September 2026 müssen Hersteller aktiv ausgenutzte Sicherheitslücken und schwere Sicherheitsvorfälle melden. Ab Dezember 2027 gilt die Verordnung vollständig. Dann dürfen nur noch Produkte mit CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden, die die Anforderungen erfüllen.
Für Anwenderbetriebe bringt der CRA vor allem Vorteile: Geräte sollen mit sicheren Grundeinstellungen ausgeliefert werden, Updates erhalten und klar angeben, bis wann der Hersteller sie unterstützt. Das macht das Support-Ende schon beim Kauf sichtbar. Wer selbst Software oder vernetzte Geräte herstellt und verkauft, sollte sich frühzeitig mit den Pflichten befassen.
Für Ihren Betrieb
Achten Sie beim Kauf vernetzter Geräte schon jetzt darauf, wie lange der Hersteller Sicherheitsupdates zusagt. Ein Gerät ohne Updates wird schnell zur offenen Tür ins Firmennetz.