Gesetze und Normen
Elektronische Signatur
Eine digitale Unterschrift, mit der sich Dokumente rechtsgültig unterzeichnen lassen. Die qualifizierte Form gilt grundsätzlich wie eine eigenhändige.
Eine elektronische Signatur verknüpft ein digitales Dokument mit einer Person. Rechtlich geregelt ist das EU-weit in der eIDAS-Verordnung. Sie unterscheidet drei Stufen: die einfache Signatur, etwa ein eingescannter Namenszug unter einer E-Mail, die fortgeschrittene und die qualifizierte elektronische Signatur.
Nur die qualifizierte Signatur ist der handschriftlichen Unterschrift grundsätzlich gleichgestellt. Sie beruht auf einem Zertifikat eines staatlich überprüften Anbieters, und die Identität des Unterzeichners wurde vorher zuverlässig festgestellt. In Österreich steht sie jedem mit der ID Austria am Handy zur Verfügung. Ein Mietvertrag oder eine Vollmacht lässt sich damit in wenigen Minuten unterschreiben, ohne Ausdrucken und Einscannen.
Technisch steckt dahinter Kryptografie: Ein Prüfwert des Dokuments wird mit dem privaten Schlüssel des Unterzeichners versiegelt. Ändert danach jemand auch nur einen Buchstaben, schlägt die Prüfung fehl. Damit ist die Signatur gleichzeitig ein Schutz gegen nachträgliche Manipulation. Für welche Dokumente welche Stufe reicht, hängt vom Einzelfall ab und ist im Zweifel rechtlich zu klären.
Für Ihren Betrieb
Legen Sie fest, welche Dokumente in Ihrem Betrieb qualifiziert signiert werden sollen, und richten Sie die ID Austria bei den Zeichnungsberechtigten ein.