Gesetze und Normen
Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)
Österreichisches Gesetz, nach dem bestimmte Produkte und Dienstleistungen, etwa Online-Shops, seit 28. Juni 2025 barrierefrei sein müssen.
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) setzt eine EU-Richtlinie um und gilt seit 28. Juni 2025. Es verlangt, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen auch von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können. Betroffen sind unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Online-Shops und Bestellstrecken im Internet, außerdem zum Beispiel Bankdienstleistungen, E-Books und bestimmte Geräte wie Selbstbedienungsterminals.
Barrierefrei heißt im Web ganz praktisch: Texte haben genug Kontrast, Bilder haben eine Beschreibung für Vorleseprogramme, Formulare lassen sich ohne Maus bedienen, und der Bestellvorgang funktioniert auch mit vergrößerter Schrift. Als Maßstab dienen in der Praxis die internationalen Web-Richtlinien WCAG.
Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Das sind Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Ein Handelsbetrieb mit fünfzehn Mitarbeitern und eigenem Online-Shop fällt dagegen unter das Gesetz. Eine reine Informationsseite ohne Bestellmöglichkeit ist in der Regel nicht erfasst, Barrierefreiheit schadet ihr aber auch nicht.
Für Ihren Betrieb
Bestellen Sie in Ihrem eigenen Online-Shop einmal ausschließlich mit der Tastatur. Wo Sie hängen bleiben, bleiben auch Kunden mit Einschränkungen hängen.