IT SECURITY SOLUTIONS (nachfolgend „IT SECURITY SOLUTIONS, M. Heiß“ genannt)
1. Präambel
IT SECURITY SOLUTIONS nimmt Aufträge entgegen, verkauft, vermietet und liefert ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, die IT SECURITY SOLUTIONS oder ein von ihm namhaft gemachtes Subunternehmen im Rahmen dieses Vertrages durchführt. Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie von IT SECURITY SOLUTIONS schriftlich bestätigt worden sind. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
2. Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten, die aus Gründen notwendig werden, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, gehen zu Lasten und auf Kosten des Auftraggebers. Angekündigte Liefertermine gelten, wenn kein Fixgeschäft vereinbart worden ist, als bloß annähernd geschätzt. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre von IT SECURITY SOLUTIONS oder dessen Unterlieferanten entbinden IT SECURITY SOLUTIONS von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit, ohne dass dem Auftraggeber dadurch Ansprüche auf Preisminderung entstehen. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzuges ist ausgeschlossen; im Übrigen ist die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5 % des Lieferwertes, begrenzt.
3. Preise
Die genannten Preise enthalten, falls nicht explizit angegeben, keine Umsatzsteuer. Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro. IT SECURITY SOLUTIONS behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen – insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen – bei IT SECURITY SOLUTIONS eintreten. Diese werden dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen.
4. Zahlung
Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, umgehend nach Lieferung. Zahlungen sind nach Rechnungslegung wie angegeben ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist IT SECURITY SOLUTIONS berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. Bei IT SECURITY SOLUTIONS einlangende Zahlungen tilgen zuerst Zinseszinsen, dann Zinsen und Nebenspesen, dann die vorprozessualen Kosten (falls diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren), wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 2 % pro Monat verrechnet. IT SECURITY SOLUTIONS behält sich vor, Auftraggeber nur gegen Vorauszahlung bzw. Nachnahme zu beliefern.
5. Elektronische Rechnungslegung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.
6. Eigentumsrecht
Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlichen Bezahlung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum von IT SECURITY SOLUTIONS. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme ist IT SECURITY SOLUTIONS berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.
7. Kostenvoranschlag
Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Grund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.
8. Mahn- und Inkassospesen
Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, sämtliche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen vorprozessualen Kosten zu ersetzen. Dies umfasst insbesondere Mahnspesen, anwaltliche Vertretungskosten sowie Kosten von Inkassounternehmen. Darüber hinaus ist IT SECURITY SOLUTIONS berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise einzustellen sowie Zugriffs-, Verwaltungs- und Administrationsrechte auf Systeme, Netzwerke, Software-, Cloud- und Management-Dienste vorübergehend zu sperren, sofern diese Leistungen oder Zugriffe im Zusammenhang mit offenen Forderungen stehen. Die Sperre stellt keine Vertragsauflösung dar, sondern dient ausschließlich der Sicherung berechtigter Zahlungsansprüche. Die Wiederherstellung erfolgt nach vollständigem Ausgleich sämtlicher offener Forderungen einschließlich angefallener Kosten.
9. Gewährleistung, Garantie und Haftung
Tritt bei der gelieferten Ware ein Mangel auf, kann der Auftraggeber zunächst nur Verbesserung oder Austausch verlangen, sofern dies möglich und zumutbar ist. Sind Verbesserung oder Austausch unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, besteht Anspruch auf Preisminderung oder – sofern kein geringfügiger Mangel vorliegt – Wandlung. Gewährleistungsansprüche bei unbeweglichen Sachen sind binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen (ausgenommen Verbrauchergeschäfte nach KSchG). Verschleißteile, Zubehör sowie nicht autorisierte Eingriffe Dritter sind von der Gewährleistung ausgenommen. Schadenersatzansprüche setzen den Nachweis sämtlicher gesetzlicher Voraussetzungen voraus. Ansprüche aufgrund Datenverlustes oder Folgeschäden (z. B. Geschäftsentgang, Produktionsstillstand) sind ausgeschlossen.
10. Fernabsatzgeschäft
Ein Fernabsatzgeschäft liegt vor, wenn ein Vertrag ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragspartner abgeschlossen wird und es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt. Ein solcher Vertrag ist erst gültig, wenn IT SECURITY SOLUTIONS den Auftrag schriftlich bestätigt hat. Vom Rücktrittsrecht ausgenommen sind insbesondere kundenspezifisch angefertigte Waren, entsiegelte Software sowie Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen begonnen wird. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes.
11. Wartungsverträge
Der Auftraggeber kann zwischen verschiedenen Wartungsverträgen wählen. Art, Umfang, Verfügbarkeit und Reaktionszeiten ergeben sich aus dem individuell geschlossenen Vertrag. Ohne gesonderten Wartungsvertrag besteht kein Anspruch auf Wartungs- oder Supportleistungen außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflichten.
12. Dokumentation der Wartungsleistungen
Der Umfang der Dokumentation richtet sich nach dem gewählten Wartungsvertrag. Eine weitergehende Dokumentation kann gesondert beauftragt und verrechnet werden.
13. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug, Konkurs oder Zahlungsverzug ist IT SECURITY SOLUTIONS zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern dieser noch nicht vollständig erfüllt wurde. Bei Zahlungsverzug ist IT SECURITY SOLUTIONS von weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden.
14. Servermiete, Hosting und Colocation
Im Rahmen entsprechender Verträge stellt der Auftragnehmer technische Ressourcen oder Stellflächen zur Verfügung. Bei Zahlungsverzug ist IT SECURITY SOLUTIONS berechtigt, Leistungen mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise einzustellen. Eine Haftung für Schäden aus einer rechtmäßigen Einstellung ist ausgeschlossen.
15. Herstellergebundene Produkte
Für bestimmte Produkte und Dienstleistungen gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbedingungen der Hersteller.
16. Export- und Importgenehmigungen
Gelieferte Produkte und technisches Knowhow sind zur Benutzung und zum Verbleib im vereinbarten Lieferland bestimmt.
17. Datenschutz und Adressenänderung
Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung zur automationsunterstützten Verarbeitung personenbezogener Daten. Änderungen der Adresse sind unverzüglich mitzuteilen.
18. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens in Wels.
Stand: 1. Oktober 2025